Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10.02.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Düsel IT – Steffen Düsel, Mozartstraße 60, 91052 Erlangen (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") über:
- die Nutzung der Software "Elektronische Schießkladde" (SaaS)
- Website-Hosting-Dienstleistungen
- Webentwicklung und Programmierung
- sowie weitere IT-Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
- Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher (natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt, § 13 BGB) als auch ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB).
- Einbeziehung der AGB: Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Bei Online-Vertragsschluss erfolgt dies durch Bereitstellung eines Links zu den AGB sowie einer Bestätigungsmöglichkeit (z.B. Checkbox). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
- Ergänzend gelten die jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Änderungen dieser AGB: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Änderung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen per E-Mail. Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur wirksam, wenn der Verbraucher den Änderungen ausdrücklich zustimmt (z.B. per E-Mail-Bestätigung oder Bestätigung im Kundenbereich).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung.
A) Elektronische Schießkladde (SaaS)
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software "Elektronische Schießkladde" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.
- Die Software wird über das Internet bereitgestellt (Cloud-Hosting). Der Kunde erhält Zugang über einen Webbrowser. Eine Installation auf Kundengeräten ist nicht erforderlich.
- Im Leistungsumfang enthalten sind:
- Bereitstellung der Software über eine eigene .de-Domain
- Hosting auf deutschen Servern
- SSL-Verschlüsselung (HTTPS)
- Regelmäßige Backups (ohne Gewähr, siehe Abs. 6)
- Regelmäßige Updates (Bugfixes, Sicherheitsupdates, allgemeine Verbesserungen)
- Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Funktionsänderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt.
- Individuelle Anpassungen und Weiterentwicklungen: Kundenspezifische Anpassungen, neue Funktionen auf Kundenwunsch oder individuelle Weiterentwicklungen sind nicht im regulären Leistungsumfang enthalten und werden nach Aufwand gesondert berechnet. Die Beauftragung erfolgt auf Basis eines separaten Angebots.
- Backups und Haftungsausschluss: Der Anbieter erstellt regelmäßige Backups der Kundendaten als Service-Leistung. Diese Backups dienen der Unterstützung bei technischen Störungen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder erfolgreiche Wiederherstellung der Backups wird nicht übernommen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig eigene Sicherungskopien seiner Daten über die integrierte Export-Funktion (CSV, PDF) anzufertigen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Kunde dieser Pflicht zur eigenen Datensicherung nicht nachgekommen ist.
B) Website-Hosting
- Der Anbieter bietet Website-Hosting-Dienstleistungen für Kunden-Websites an. Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
- Im Basis-Leistungsumfang des Website-Hostings sind typischerweise enthalten:
- Webspace auf deutschen Servern
- Eigene Domain (Registrierung/Transfer nach Vereinbarung)
- SSL-Verschlüsselung (HTTPS)
- E-Mail-Postfächer (nach Vereinbarung)
- Regelmäßige Backups (ohne Gewähr, siehe Abs. 5)
- Technischer Support
- Nicht im regulären Hosting-Preis enthalten sind:
- Erstellung, Design oder Programmierung von Website-Inhalten
- Inhaltliche Pflege und Aktualisierung der Website
- SEO-Optimierung oder Marketing-Dienstleistungen
- Individuelle Entwicklungen oder Anpassungen
- Der Kunde ist für den Inhalt seiner Website selbst verantwortlich und stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht werden.
- Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechtswidrigen Inhalten des Kunden (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße) geltend gemacht werden. Der Kunde übernimmt die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche zu informieren und alle zur Verteidigung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
- Backups und Haftungsausschluss: Der Anbieter erstellt regelmäßige Backups der gehosteten Inhalte als Service-Leistung. Diese Backups dienen der Unterstützung bei technischen Störungen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder erfolgreiche Wiederherstellung der Backups wird nicht übernommen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eigene Sicherungskopien seiner Website-Daten, Datenbanken und E-Mails anzufertigen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Kunde dieser Pflicht zur eigenen Datensicherung nicht nachgekommen ist.
- Domain-Inhaberschaft und Admin-C: Der Kunde erhält das Nutzungsrecht als Domain-Inhaber während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Anbieter wird als Admin-C (Administrative Contact) eingetragen und ist vom Domain-Inhaber berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden technischen und administrativen Angelegenheiten in dessen Interesse zu regeln.
- Domain-Herausgabe bei Vertragsende: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen wird die Domain auf schriftlichen Wunsch des Kunden an den Kunden oder einen vom Kunden benannten neuen Provider übertragen. Der Kunde hat hierfür die notwendigen Informationen (z.B. neuer Registrar, Auth-Code-Anforderung) mitzuteilen. Die Übertragung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Angaben. Kosten für den Domain-Transfer trägt der Kunde.
C) Webentwicklung und Programmierung
- Der Anbieter bietet individuelle Webentwicklung und Programmierung als Werkvertragsleistung an. Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart und in einem schriftlichen Angebot oder Lastenheft festgehalten.
- Im Leistungsumfang können je nach Vereinbarung enthalten sein:
- Erstellung individueller Websites und Landingpages
- Entwicklung von Web-Applikationen und Webanwendungen
- Installation, Konfiguration und Anpassung von CMS-Systemen (z.B. WordPress)
- Entwicklung von Plugins, Themes oder Erweiterungen
- Responsive Design für mobile Endgeräte
- Anbindung an Schnittstellen und Drittsysteme (APIs)
- Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und in geeignetem Format zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich das Projekt durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Zulieferungen kann gesondert berechnet werden.
- Änderungswünsche (Change Requests): Änderungswünsche nach Auftragserteilung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Bei größeren Änderungen kann der Anbieter auf Wunsch vorab eine unverbindliche Aufwandsschätzung erstellen.
- Abnahme: Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt. Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
- Urheberrechte und Nutzungsrechte:
- Der Anbieter räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Auftrag erstellten Werken für den vereinbarten Zweck ein.
- Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, verbleiben die Urheberrechte beim Anbieter. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Open-Source-Komponenten und Bibliotheken Dritter unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Quellcode: Die Herausgabe des Quellcodes ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Der Anbieter ist berechtigt, im Code einen nicht sichtbaren Urheberhinweis (z.B. HTML-Kommentar) zu hinterlassen.
- Mängelrüge:
- Der Anbieter gewährleistet, dass die erstellten Werke zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind.
- Gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB gilt: Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Später angezeigte erkennbare Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.
- Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlerhafte Bedienung, technische Änderungen an der Serverumgebung oder nicht kompatible Drittsoftware verursacht werden.
- Bei CMS-basierten Lösungen (z.B. WordPress) übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für Fehler, die durch Updates des CMS-Kerns, Themes oder Plugins Dritter verursacht werden.
- Wartung und Support: Laufende Wartung, Updates und technischer Support nach Projektabschluss sind nicht im Projektpreis enthalten und können über einen separaten Wartungsvertrag beauftragt werden.
- Vorzeitige Beendigung durch den Kunden: Beendet der Kunde das Projekt vorzeitig oder verweigert er die notwendige Mitwirkung über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten. Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Vergütung für den entgangenen Gewinn zu verlangen (§ 648 BGB). Bereits erstellte Teilleistungen werden dem Kunden nur gegen vollständige Bezahlung zur Verfügung gestellt.
- Eigentumsvorbehalt und Nutzungssperre: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis verbleiben alle Rechte an den erstellten Werken beim Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Nutzung der erstellten Werke zu untersagen, Zugänge zu sperren oder die Website bzw. Anwendung offline zu nehmen, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
D) Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen
- Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen vorübergehend einzuschränken oder einzustellen, soweit dies für Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
- Der Anbieter behält sich vor, technische Änderungen vorzunehmen, sofern diese zur Verbesserung der Leistung oder aus Sicherheitsgründen erforderlich sind und keine wesentliche Beeinträchtigung für den Kunden darstellen.
- Ressourcennutzung: Die Nutzung von Speicherplatz, Traffic und Serverressourcen unterliegt dem Grundsatz der angemessenen Nutzung (Fair Use). Bei übermäßiger Inanspruchnahme von Ressourcen, die den normalen Betrieb anderer Kunden beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht, ist der Anbieter berechtigt, eine gesonderte Vereinbarung über zusätzliche Ressourcen zu verlangen oder die Nutzung auf ein angemessenes Maß zu beschränken.
§ 3 Verfügbarkeit
- Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software an. Eine Verfügbarkeit von 100% kann technisch nicht gewährleistet werden.
- Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsarbeiten
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z.B. höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern, Internetausfälle)
- Störungen, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden
- Bei Störungen wird der Anbieter im Rahmen seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten eine schnellstmögliche Behebung anstreben.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs ein.
- Die Nutzung ist auf den Verein bzw. die Organisation des Kunden beschränkt. Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, rückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln.
- Bei Verletzung der Nutzungsbedingungen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Für laufende Leistungen (SaaS, Hosting) ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlweise wird die Jahresgebühr im Voraus fällig.
- Für Projektleistungen (Webentwicklung, Programmierung) wird die Vergütung nach Fertigstellung und Abnahme fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder einem anderen vereinbarten Zahlungsmittel.
- Preisänderungen bei laufenden Verträgen: Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen zu ändern.
Gegenüber Unternehmern: Preisänderungen werden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums mitgeteilt. Der Unternehmer kann den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.
Gegenüber Verbrauchern: Preisänderungen sind nur zulässig, wenn (a) seit Vertragsschluss mindestens 4 Monate vergangen sind und (b) sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Kosten nachweislich wesentlich verändert haben. Als Kostenfaktoren gelten insbesondere: Serverkosten, Lizenzgebühren für Drittsoftware, gesetzliche Abgaben, Energiekosten. Die Ankündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen. Der Verbraucher wird in der Mitteilung ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht hingewiesen. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist eine erhöhungsbedingte Kündigung auch nach Ablauf dieser Frist möglich. - Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bzw. den gehosteten Diensten bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere: Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logos), Erteilung von Zugängen und Freigaben, Beantwortung von Rückfragen sowie die zeitnahe Prüfung und Abnahme von Leistungen.
- Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.
- Der Kunde stellt sicher, dass die in der Software gespeicherten Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig eigene Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen (z.B. über die integrierte Export-Funktion).
- Soweit der Kunde personenbezogene Daten in der Software verarbeitet, ist er als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO anzusehen. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) ist erforderlich und wird vom Anbieter bereitgestellt.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internetseite (sofern vorhanden) ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitzustellen.
- Freistellung bei Rechtsverletzungen: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechtswidrigen Inhalten oder Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
Erfasste Rechtsverletzungen: Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße, Datenschutzverstöße durch vom Kunden eingestellte Inhalte.
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB): Der Unternehmer übernimmt die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe.
Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB): Die Freistellungspflicht besteht nur, soweit der Verbraucher die Rechtsverletzung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Als fahrlässig gilt insbesondere: (a) Hochladen von Inhalten ohne Überprüfung der erforderlichen Nutzungsrechte, (b) Ignorieren von Warnhinweisen des Anbieters, (c) Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte. Die Kostenerstattung ist auf die gesetzlichen Gebühren nach RVG begrenzt.
Mitwirkungspflicht: Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Rechtsverteidigung und stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
§ 7 Datensicherung, Verfügbarkeit und Datenherausgabe
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig und eigenverantwortlich zu sichern, sofern ihm dies technisch möglich ist. Die Software bietet hierfür Export-Funktionen (CSV, PDF).
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste. Wartungszeiten, sicherheitsrelevante Maßnahmen sowie technisch unvermeidbare Ausfälle stellen keinen Mangel dar.
- Soweit der Anbieter Backups erstellt, dienen diese ausschließlich der Wiederherstellung im Katastrophenfall und begründen keinen Anspruch auf vollständige oder jederzeitige Wiederherstellbarkeit.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten über die Export-Funktionen zu sichern.
- Nach Ablauf von 90 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Kundendaten unwiderruflich zu löschen.
- Eine Herausgabe der Daten in einem anderen Format als den in der Software vorgesehenen Export-Formaten ist nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei den hier angebotenen Leistungen sind dies insbesondere: die Bereitstellung der Software/des Hostings während der Vertragslaufzeit, die Sicherung der Kundenanmeldedaten gegen unbefugten Zugriff Dritter sowie die Bearbeitung von Aufträgen innerhalb angemessener Fristen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern haftet der Anbieter auch bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; eine summemäßige Begrenzung findet nicht statt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
- Die automatischen Berechnungen und Statistiken der Software dienen ausschließlich der Orientierung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten ist der Kunde verantwortlich. Eine Gewähr für die Korrektheit der Berechnungen wird nicht übernommen. Statistiken, Auswertungen und Übersichten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit.
- Die Software ersetzt keine rechtliche Beratung. Für rechtliche Fragen, insbesondere zum Waffenrecht, ist der Kunde gehalten, sich an die zuständige Behörde, seinen Verband oder einen Rechtsanwalt zu wenden. Die Software stellt kein Instrument zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten dar, sondern dient ausschließlich der Dokumentation.
- Auskünfte des Supports: Allgemeine Auskünfte des Supports (telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Wege) stellen keine rechtliche Zusicherung dar und begründen keine über diese AGB hinausgehenden Ansprüche. Verbindliche Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
§ 8a Besondere Bestimmungen für die Elektronische Schießkladde
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für die Nutzung der Software „Elektronische Schießkladde".
- Zweck der Software: Die Elektronische Schießkladde ist ein Vereinsverwaltungstool zur digitalen An- und Abmeldung von Schützen am Schießstand. Sie unterstützt bei der Organisation des Schießbetriebs und der Standaufsicht. Die Software bietet zusätzlich eine optionale Funktion zur Dokumentation von Schießaktivitäten, die als Datengrundlage zur Eintragung in das offizielle Formular des jeweiligen Schießsportverbands (z.B. DSB, BDS) für die Verbandsbescheinigung nach § 14 WaffG dienen kann. Die Software ersetzt keine amtlichen, verbandsseitig vorgeschriebenen oder behördlich anerkannten Formulare oder Dokumente. Sie ist ein Hilfsmittel zur Organisation und Dokumentation, kein rechtsverbindliches Nachweisdokument.
- Keine behördliche oder verbandliche Anerkennung: Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Software erzeugte Nachweise, Exporte oder Dokumentationen von Waffenbehörden, Schützenverbänden oder sonstigen Stellen als rechtsgültige Nachweise anerkannt werden. Die Anerkennung liegt im alleinigen Ermessen der jeweiligen Stelle.
- Eigenverantwortliche Eignungsprüfung: Der Kunde ist verpflichtet, vor Nutzung der Software eigenverantwortlich zu prüfen, ob diese für seinen konkreten Verwendungszweck geeignet ist. Insbesondere wird empfohlen, vor der Nutzung als Dokumentationsgrundlage für Verbandsbescheinigungen Rücksprache mit dem zuständigen Schießsportverband zu halten.
- Verantwortung des Kunden: Der Kunde (Verein) ist allein verantwortlich für:
- Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten,
- die ordnungsgemäße Führung der An- und Abmeldung am Schießstand,
- die Prüfung, ob die dokumentierten Daten für die Ausstellung einer Verbandsbescheinigung nach § 14 WaffG ausreichend sind,
- die regelmäßige Sicherung und den Export seiner Daten.
- Keine Haftung für Behörden- oder Verbandsentscheidungen: Für Entscheidungen von Waffenbehörden, Schützenverbänden oder sonstigen Dritten, die auf Grundlage der mit der Software erzeugten oder dokumentierten Daten getroffen werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt insbesondere für:
- Ablehnung von Anträgen auf Waffenbesitzkarten oder Munitionserwerbsscheine,
- Widerruf oder Einschränkung bestehender waffenrechtlicher Erlaubnisse,
- Ablehnung von Verbandsbescheinigungen oder Wettkampfnachweisen,
- sonstige nachteilige Entscheidungen.
- Keine Manipulationssicherheit: Es besteht keine Verpflichtung des Anbieters, die Software nach Maßgaben behördlicher, forensischer oder revisionssicherer Beweissicherung auszugestalten. Die Software ist nicht als manipulationssicheres oder fälschungssicheres System konzipiert und erhebt keinen derartigen Anspruch.
- Keine Garantie für gesetzliche Konformität: Die Software stellt kein Instrument zur automatischen Erfüllung gesetzlicher Pflichten dar. Die Schießkladde dokumentiert die An- und Abmeldung am Vereinsstand und kann als Datengrundlage für die Verbandsbescheinigung nach § 14 WaffG dienen. Ob die dokumentierten Aktivitäten den Anforderungen des § 14 WaffG genügen (mind. 1× alle 3 Monate oder 6× pro 12 Monate im 24-Monats-Zeitraum, getrennt für Kurz- und Langwaffen), ist vom Verein eigenverantwortlich zu prüfen.
- Keine Gewähr für rechtliche Wirksamkeit: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die mit der Software erstellten Dokumentationen, Nachweise oder Exporte rechtliche Wirksamkeit entfalten oder als rechtsverbindliche Urkunden anerkannt werden. Die Frage der rechtlichen Wirksamkeit ist im Einzelfall von der zuständigen Behörde, dem Verband oder ggf. einem Gericht zu beurteilen.
- Keine Beweiskraft oder gerichtliche Verwertbarkeit: Es wird keine Zusicherung gegeben, dass die mit der Software erzeugten Daten, Exporte oder Ausdrucke im Rahmen behördlicher oder gerichtlicher Verfahren als Beweismittel anerkannt oder verwertet werden. Die Software ist nicht für Zwecke der gerichtlichen Beweisführung konzipiert. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden aus einer fehlenden Anerkennung als Beweismittel entstehen.
- Export-Funktionen: Die Software bietet Export-Funktionen (CSV, PDF) zur Sicherung und Weitergabe von Daten. Diese Exporte dienen ausschließlich der Information, Dokumentation und als Datenquelle zur manuellen Übertragung in offizielle Verbandsformulare. Die Exporte ersetzen nicht die offiziellen Formulare der Schießsportverbände und sind nicht als direkt einreichbare Nachweise konzipiert. Es wird keine Gewähr übernommen, dass exportierte Daten von Behörden, Verbänden oder Dritten als vollständige, richtige oder rechtsgültige Nachweise akzeptiert werden. Das Erscheinungsbild, Format und der Inhalt der Exporte können sich durch Software-Updates ändern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, exportierte Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, bevor er sie Dritten vorlegt oder in Verbandsformulare überträgt.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt, abrufbar unter https://duesel-it.de/datenschutz.
- Auftragsverarbeitung (AVV): Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z.B. Mitgliederdaten in der Software), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher. Ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist zwingend erforderlich und wird vom Anbieter bereitgestellt. Die Nutzung der Software ohne abgeschlossenen AVV ist nicht gestattet.
- Haftung bei Datenschutzverstößen: Für Schäden aufgrund von Datenschutzverstößen gilt Art. 82 DSGVO. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch eine ihm zuzurechnende Verletzung der DSGVO oder des AVV entstanden sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Weisungen des Kunden oder auf eine rechtswidrige Datenverarbeitung durch den Kunden zurückzuführen sind.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten (Art. 32 DSGVO). Die konkreten Maßnahmen sind im AVV dokumentiert.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Kündigung bei monatlicher Zahlweise: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- Kündigung bei jährlicher Zahlweise: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
Gegenüber Unternehmern: Verträge mit einer vereinbarten Erstlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht fristgerecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor Ablauf) auf das Ende der Vertragslaufzeit und die automatische Verlängerung hinweisen.
Gegenüber Verbrauchern: Verträge mit einer Erstlaufzeit von bis zu 12 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nach der Erstlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Verbraucher wird spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit per E-Mail auf das Ende der Erstlaufzeit, die Überführung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis und die dann geltende Kündigungsfrist hingewiesen. - Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB), E-Mail ist ausreichend. Aus der Kündigung muss die Person des Erklärenden eindeutig hervorgehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir um Angabe der Kundennummer oder weiterer zur Identifizierung geeigneter Informationen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Erlangen).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt. Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
- Referenzen: Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz auf der eigenen Website sowie in Werbematerialien zu nennen und dabei ggf. Screenshots oder Logos zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen; in diesem Fall wird der Anbieter die Referenz innerhalb von 14 Tagen entfernen.
Fragen zu diesen AGB?
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
Düsel IT – Steffen Düsel
Mozartstraße 60, 91052 Erlangen
E-Mail: info@duesel-it.de
Telefon: +49 170 1090420